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   OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21   

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OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21 (https://dejure.org/2023,19495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2023 - 12 LB 55/21 (https://dejure.org/2023,19495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 12 LB 55/21 (https://dejure.org/2023,19495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen

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    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Zu den Mitwirkungsobliegenheiten desjenigen, der sich auf das Vorhandensein solcher Standortalternativen beruft (jeweils: Fortführung und Konkretisierung des Senatsbeschl. v. 12.10.2022 - 12 MS 188/21 -, juris).

    Der erkennende Senat hat die Beteiligten auf seine zu dieser veränderten Rechtslage ergangene Rechtsprechung (Beschl. v. 12.10.2022 - 12 MS 188/21 -) und auf die sich daraus ergebenden Mitwirkungsobliegenheiten desjenigen hingewiesen, der sich darauf beruft, es seien "sich aufdrängende Standortalternativen" vorhanden.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2022 (- 12 MS 188/21 -, juris, Rn. 28 ff.) offengelassen, wie die Regelung des § 8 Satz 3 i. V. m. § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 NDSchG n. F. im Einzelnen dogmatisch zu verstehen ist, und kann dies auch hier.

    Denn es ist gerade der Inhalt der landesgesetzgeberischen Rechtsänderung zugunsten der Windenergie, zu welcher eine Senatsentscheidung (Beschl. v. 21.4.2022 - 12 MS 188/21 -, juris) den Anlass gegeben hatte, dass sich das Interesse an dem Betrieb von WEA nun ohne weiteres in der Abwägung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NDSchG n. F. durchsetzen kann, selbst wenn das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals durch die Anlage nicht nur einfach, sondern sogar erheblich i. S. d. § 8 Satz 1 NDSchG beeinträchtigt wird.

    Die Klägerin, die durch gerichtliche Verfügung vom 20. Dezember 2022 ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass denjenigen, der sich auf das Vorhandensein vorzugswürdiger Standortalternativen beruft, eine besondere Mitwirkungsobliegenheit trifft (Senatsbeschl. v. 12.10.2022 - 12 MS 188/21 -, juris Rn. 48), hat mit Schriftsatz vom 7. Februar 2023 ausgeführt, dass die Anforderungen an die Mitwirkungsobliegenheiten nicht überspannt werden dürften.

    Der Senat hat jedoch schon in dem genannten Beschluss vom 12. Oktober 2022 (- 12 MS 188/21 -, juris, Rn. 53 ff.) darauf hingewiesen, dass die Schwelle, ab welcher eine denkmalrechtliche Norm hiernach prozessual drittschützenden Charakter zu haben hat, nicht mit derjenigen Schwelle identisch ist und verwechselt werden darf, ab welcher die Zulassung von Eingriffen Dritter in das Schutzgut "Denkmalwürdigkeit" verfassungsrechtlich unzulässig wäre, und daran anknüpfend dann ggf. auch materieller Drittschutz zu gewähren wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3/08 -, a. a. O., juris, Rn. 18).

    c) Der unter Verweis auf den Beschluss des Senates vom 12. Oktober 2022 (- 12 MS 188/21 -, juris) im Übrigen erhobene Einwand der Klägerin, die Genehmigung sei nicht mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. m. § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu vereinbaren, weil die Sicherheitsleistung zu gering bemessen sei und sie dies sie mit Blick auf die Reversibilität des Eingriffs in ihr Denkmal auch geltend machen könne, führt ebenfalls nicht zum Erfolg ihrer Berufung.

  • VG Hannover, 26.05.2016 - 12 A 11746/14

    Konflikt zwischen Denkmalschutz und Windenergie vor Gericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Letztlich wird ohne eindeutige Subsumtion auf die Veranschaulichung der Entwicklung von einem mittelalterlichen Adelssitz zu einem bäuerlich genutzten Hof der Jahres 1937/1938 (vgl. Gutachten für das NLD vom 25. Oktober 2021, S. 2, Bl. 984 GA) und im Rahmen der ursprünglichen Eintragung als wesentliche Begründung auf eine "geschichtliche Bedeutung für die Landesgeschichte" (vgl. etwa Bl. 155 in 12 A 11746/14) abgestellt; diese Begründung wurde dann im April 2018 (vgl. K 12, Bl. 244 GA) ergänzt.

    Welche Bedeutung dem Wohnhaus R. als Einzeldenkmal (der Weserrenaissance) insoweit zukommt (vgl. dazu die Stellungnahme von Frau Barthmann für das NLD v. 8. Oktober 2014, Bl. 164 in 12 A 11746/14 einerseits und von Herrn S. für pmp vom Januar 2019 andererseits, Bl. 286 ff. GA, dort S. 10), kann offen bleiben.

    Östlich des Gutes Echtringhausen sind mit der Paschenburg und insbesondere mit der Schaumburg (s. Nr. 9 in der o. a. Karte) als Wahrzeichen und Namensgeberin des vormaligen Landes (vgl. die Stellungnahme von Herrn T. v. 1.9.2005, Bl. 111 f. in 12 A 11746/14, und von Frau P. v. 13. März 2013, Bl. 197 f. in 12 A 11746/14 jeweils für das NLD) weitere Denkmäler vorhanden, an die WEA bei einer Verschiebung ihres Standortes in eine Nachbargemeinde nach Osten bzw. Südosten im Wesertal näher heranrücken würden.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Daraus lässt sich aber ersichtlich nicht entnehmen, dass der vom Bundesverwaltungsgericht ebenfalls aus der Verfassung, nämlich aus Artikel 14 GG , hergeleitete Drittschutz denkmalrechtlicher Regelungen für den Eigentümer eines Denkmals (vgl. Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3/08 -, BVerwGE 133, 347 ff. hinter der aus Art. 20a GG hergeleiteten Verpflichtung zur Förderung erneuerbarer Energien in dem von der Beigeladenen geltend gemachten noch weiteren Umfang zurücktreten müsse.

    Zwar ist es - wie ausgeführt - gemäß Art. 14 GG verfassungsrechtlich geboten, dem Eigentümer eines Denkmals ein Abwehrrecht gegen erhebliche Beeinträchtigungen zuzubilligen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3/08 -, juris, Rn. 9 ff.; Senatsurt. v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, juris, Rn. 56).

    Der Senat hat jedoch schon in dem genannten Beschluss vom 12. Oktober 2022 (- 12 MS 188/21 -, juris, Rn. 53 ff.) darauf hingewiesen, dass die Schwelle, ab welcher eine denkmalrechtliche Norm hiernach prozessual drittschützenden Charakter zu haben hat, nicht mit derjenigen Schwelle identisch ist und verwechselt werden darf, ab welcher die Zulassung von Eingriffen Dritter in das Schutzgut "Denkmalwürdigkeit" verfassungsrechtlich unzulässig wäre, und daran anknüpfend dann ggf. auch materieller Drittschutz zu gewähren wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3/08 -, a. a. O., juris, Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2017 - 12 ME 45/17

    Drittanfechtung gegen Windenergieanlagen im Eilverfahren nicht erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Diese ist gegenüber der Klägerin sofort vollziehbar (vgl. Senatsbeschl. v. 25.7.2017 - 12 ME 45/17 -).

    Soweit sie weiterhin auf nicht hinreichend berücksichtigte (Schall-)Reflexionen verweist, haben sich damit bereits der Senat in seinem Eilbeschluss vom 25. Juli 2017 (- 12 ME 45/17 -) und - diesen teilweise zitierend - das Verwaltungsgericht auf den o. a. Seiten in dem angegriffenen folgenden Urteil auseinandergesetzt.

    Soweit sich die Klägerin schließlich weiterhin auf eine vorhabenbedingte allgemeine Wertminderung ihres/ihrer Grundstücks/e bzw. des Denkmals beruft, so kann dazu auf die rechtlichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf Seite 53 des erstinstanzlichen Urteils und auf Seite 19 f. unter Nr. 6 des Senatsbeschlusses vom 25. Juli 2017 im vorangegangenen Eilverfahren (- 12 ME 45/17 -) verwiesen werden.

  • VG Hannover, 25.01.2017 - 12 B 6746/16

    Eigentümerin des Gutes Echtringhausen bleibt auch mit Eilantrag gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Darüber hinaus ist im Verlauf des Verfahrens (vgl. Bl. 442 ff. GA) eine - mittels der "Software IMMI der Fa. Wölfel" erstellte - weitere (vgl. zuvor Schreiben v. 13. Januar 2017, Bl. 188 in 12 B 6746/16 und Gutachten v. 29. Dezember 2017, Bl. 117 ff. GA, dort. S. 12 f.) grafische Darstellung der "I17-Wind" vom 6. September 2019 vorgelegt worden.

    Bundesweite Alleinstellungsmerkmale sind trotz nunmehr gegenteiligen Vorbringens der Klägerin, die ihrem Gut noch im Schriftsatz vom 12. August 2016 (Bl. 318, 325 in 12 LA 140/16 ebenso S. 22 der Antragsschrift in 12 B 6746/16, Bl. 22) selbst "nur" eine landesweite Bedeutung zuschrieb, für den Senat nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Nach der Rechtsprechung des Eufach0000000005s sind bei der gerichtlichen Überprüfung einer solchen Genehmigung jedoch zusätzlich nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Anlagenbetreibers - im Gegensatz zu solchen zu seinen Lasten - zu berücksichtigen ( BVerwG, Beschl. v. 28.7.2022 - 7 B 15/21 -, juris, Rn. 12; Urt. v. 26.9.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 43, jeweils m. w. N.).

    Ob der Berücksichtigung des Vorbringens der Klägerin teilweise (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, juris, Rn. 20 f.) nicht bereits §§ 6, 8 Abs. 2 UmwRG entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2019 - 7 KS 24/17 -, juris, Rn. 154 ff.), brauchte der Senat daher nicht klären.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Zwar darf sich bei problematischen Verhältnissen eine Genehmigungsbehörde nicht damit begnügen, dem Bauherrn schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte vorzuschreiben (vgl. etwa Burzynska/Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl., § 70, Rn. 91 m. w. N., sowie OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.12.2021 - 1 C 10147/21 -, juris, Rn. 44), und ist nach Nr. 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage erforderlich, die sich nicht in der Ermittlung der ausschließlich von dieser Anlage ausgehenden Immissionen erschöpft, sondern, sofern im Einwirkungsbereich der Anlage Geräusche anderer relevanter Anlagen auftreten, die maßgebliche Gesamtbelastung anhand der Vorbelastung und der Zusatzbelastung zu ermitteln hat (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.2021 - 12 ME 45/21 -, juris, Rn. 86).

    Nach den Faustregeln dieser Pegeladdition führt daher selbst die Addition zweier gleich hoher Schallpegel (nur) zu einem gegenüber dem einzelnen Wert um 3 dB(A) höheren Summenpegel (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.2021, a. a. O., Rn. 100, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Im Übrigen wird in der - hier u. a. in Abschnitt III Nrn. 2.6 bis 2.9 der angegriffenen Genehmigung ausdrücklich in Bezug genommenen - DiBT-Richtlinie (unter Nr. 17.1) von einer regelmäßigen "Entwurfslebensdauer" einer WEA von "nur" 20 Jahren ausgegangen, die jedenfalls von der "Reversibilität" (vgl. zu diesem Merkmal aus denkmalfachlicher Sicht: Steinmeier/Karnau, in: Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 5. Aufl., Rn. 393 ff.) umfasst ist (vgl. zur durchschnittlichen "Lebensdauer" von WEA auch bereits: Senatsurt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, juris, Rn. 141 a. E.).

    Das Gut Echtringhausen ist zunächst kein "besonders bedeutsames Kulturdenkmal mit nationaler Bedeutung" (vgl. ergänzend zur Klassifikation von Denkmalen: Senatsurt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, juris, Rn. 146), wie von der Klägerin - wohl sinngemäß als (wesentlicher) Gesichtspunkt für die Annahme einer Abweichung von der Gewichtungsvorgabe bzw. für die Bejahung eines Ausnahmefalls - nunmehr vorgetragen.

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Wie der Senat klargestellt hat (vgl. Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, juris, LS 1), ist die Klagebefugnis von Wohneigentümern in der Nähe einer emittierenden Anlage grundsätzlich bereits dann zu bejahen, wenn der jeweilige Eigentümer zur Nachbarschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zählt, die wiederum durch den Einwirkungsbereich der angegriffenen Anlage eingegrenzt wird.

    Ob jedenfalls in Fällen, in denen die Genehmigung - wie hier - bereits 2016 erteilt worden ist, aus Rechtsgründen zu beanstanden ist, für die prognostische Ermittlung des von WEA ausgehenden Lärms allein auf das sog. alternative Verfahren abzustellen, kann der Senat - wie schon in der Vergangenheit (vgl. etwa Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, juris, Rn. 63 ff.) - auch hier offenlassen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.12.2022 - 7 B 15/22 -, juris, Rn. 7 f.).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21
    Sie macht geltend, bereits vor der Änderung des NDSchG sei dieses nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Klimaklage" ( Beschl. v. 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. -) verfassungskonform auszulegen und die Rechtsprechung des Senats zu korrigieren gewesen; der Denkmalschutz habe sich der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht mehr entgegengehalten lassen und mithin auch keinen Drittschutz zugunsten der Klägerin entfaltet.

    Anders als die Beigeladene meint, ist eine Berufung der Klägerin auf das Denkmalrecht danach allerdings nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil nach der "Klima-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts ( Beschl. v. 24.3.2021 - 1 BvR 2656/18 -, BVerfGE 157, 30 ff.) der Denkmalschutz im Wege einer verfassungskonformen Auslegung zugunsten des Klimaschutzes jedenfalls dann stets zurücktreten müsse, wenn die Genehmigung u. a. für eine Anlage zur Windenergienutzung auf 30 Jahre befristet sei.

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2021 - 1 A 10858/20

    Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 24.16

    Abfallverbrennungsanlage Rostock: Oberverwaltungsgericht muss erneut entscheiden

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 07.08.2012 - 7 C 7.11

    Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15

    Befreiung; Befreiungstatbestand; Befreiungsvoraussetzungen;

  • BVerwG, 30.12.2022 - 7 B 15.22

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erhöhung der zur Nachtzeit

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 10.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22

    Vollziehung sofortige; Vorprüfung, standortbezogene; Wallhecke; Windenergieanlage

  • BFH, 22.06.2006 - II B 171/05

    Bewertungsabschlag wegen der Nähe zu Windkraftanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 14 S 1082/22

    Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung für einen geplanten

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2012 - 12 ME 189/12

    Bestimmtheit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 12 ME 33/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage; Vorliegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15

    Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten durch Verlagerung der Überprüfung der

  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 NB 36.91

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan - Bestehen eines Nachteils im

  • VG Hannover, 01.07.2015 - 12 A 2590/13

    Streit um die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Rinteln

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 1 LB 31/19

    Abwägung; Abwägung (Eigentum); Baudenkmal; Bauernhof; Beeinträchtigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 8 B 1206/23

    Windenergieanlage Erbbauberechtigte Antragsbefugnis Vorverfahren Verfahrensmangel

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Februar 2023 - 12 LB 55/21 -, juris Rn. 133 ff.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Februar 2023 - 12 LB 55/21 -, juris Rn. 136.

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22

    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz;

    Zwar erscheint zweifelhaft, ob in diese Berechnung eine planbedingte Vorbelastung (Bl. 13 dieses Gutachtens) zu Recht (vgl. das unveröffentlichte Senatsurt. v. 21.2.2023 - 12 LB 55/21 - Bl. 17 unter Bezug auf OVG Rh-Pf., Urt. v. 13.12.2021 - 1 C 10147/21 -, juris, Rn. 74, 66 ff.), eingeflossen ist und ob wegen der fehlenden unabhängigen Vermessung der beiden WEA (vgl. Bl. 16 unten dieses Gutachtens, S. 78 der Genehmigung) für den Nachtbetrieb nicht zumindest ein weiterer Sicherheitszuschlag von wenigstens zwei dB(A) erforderlich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.2021 - 12 ME 45/21 -, juris, Rn. 90 ff.).
  • VG Stade, 23.08.2023 - 1 A 1181/20

    Bedingung; Bestimmtheit; Bodenabbaugenehmigung; Lärmimmissionen; Schutz von

    Mit ihrem im Widerspruchverfahren erhobenen Einwand, die Bodenabbaugenehmigung sei mit Blick auf den Klimaschutz und die Ziele der Raumordnung unzweckmäßig, können die Kläger bereits deswegen keinen Erfolg haben, weil die hier angesprochenen Belange nicht Gegenstand drittschützender Bestimmungen sind (zur Raumordnung: Nds. OVG, Urt. v. 21.2.2023 -12 LB 55/21 -, juris, Rn. 142 m.w.N.; zum Klimaschutz: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.2.2023 - 7 D 316/21.AK -, juris, Rn. 190).
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